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Meldepflicht für Abwärmepotenziale nun endgültig verpflichtend!

Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh im Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre sind nach § 17 Abs. 1 EnEfG verpflichtet, Abwärmepotenziale an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) zu übermitteln. Unternehmen, die ihrer Pflicht noch nicht nachgekommen sind, sollten jetzt schnell aktiv werden.

Neues aus dem Emissionshandel

Für bestimmte Anlagen zur Verbrennung von Siedlungsabfällen gelten ab Januar 2024 die Regelungen des nationalen und europäischen Emissionshandel. Die wichtigsten Regelungen in der Übersicht.

Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) im Oktober gestartet.

CBAM – so lautet die Abkürzung für das CO₂- Grenzausgleichssystem, das im Oktober in Kraft getreten ist. Es soll sicherstellen, dass für Importe aus Nicht-EU-Staaten die gleichen Emissionspreise anfallen wie für Produkte, die innerhalb der EU produziert werden. Nun startete die erste Phase mit der Berichtspflicht für betroffene Unternehmen.