Zweite Zuteilungsphase im EU-ETS: Antragsfrist für freie Zertifikate endet bald.
Anträge für freie Zuteilungslizenzen müssen bis Juni 2024 gestellt und dabei wichtige Neuregelungen beachtet werden.
Anträge für freie Zuteilungslizenzen müssen bis Juni 2024 gestellt und dabei wichtige Neuregelungen beachtet werden.
Für bestimmte Anlagen zur Verbrennung von Siedlungsabfällen gelten ab Januar 2024 die Regelungen des nationalen und europäischen Emissionshandel. Die wichtigsten Regelungen in der Übersicht.
CBAM – so lautet die Abkürzung für das CO₂- Grenzausgleichssystem, das im Oktober in Kraft getreten ist. Es soll sicherstellen, dass für Importe aus Nicht-EU-Staaten die gleichen Emissionspreise anfallen wie für Produkte, die innerhalb der EU produziert werden. Nun startete die erste Phase mit der Berichtspflicht für betroffene Unternehmen.
Im nationalen Emissionshandel ist ab dem Berichtsjahr 2024 erstmalig ein genehmigter Überwachungsplan verpflichtend. Es gelten neue Regelungen und Fristen.