Die zweite Zuteilungsphase der vierten Handelsperiode im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) beginnt am 01. Januar 2026. Auch in dieser wird eine begrenzte Anzahl von Emissionszertifikaten auf Antrag kostenlos zur Verfügung gestellt. Es gelten hierfür die EU-weiten Zuteilungsregelungen.
Betreiber:innen emissionshandelspflichtiger Anlagen können ab sofort und bis zum 21. Juni 2024 einen Zuteilungsantrag bei der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) stellen, um für die kommende Zuteilungsphase in den Jahren 2026 bis 2030 freie Zertifikate zu erhalten. Auch die Leitfäden der DEHSt hierzu sind bereits weitgehend veröffentlicht. Übrigens: Für Sektoren, die vom Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) erfasst sind, soll die freie Zuteilung von Emissionszertifikaten in den nächsten Jahren schrittweise verkürzt und bis 2034 beendet werden.
Was ist in der Antragstellung zu beachten?
Der europäische Gesetzgeber hat sich im Dezember 2022 auf eine deutliche Verschärfung des EU-ETS geeinigt. Diese Neuregelungen haben zur Folge, dass die Zuteilungsdatenberichte nicht wie ursprünglich geplant als Grundlage für den Zuteilungsantrag genutzt werden können, sondern an die neue Gesetzgebung angepasst werden müssen.
Außerdem neu im diesjährigen Antragsverfahren ist die Nachweispflicht von Energieeffizienzmaßnahmen für alle großen Unternehmen sowie die Vorlage eines Klimaneutralitätsplans für die Betreiber:innen der 20 % der klimaschädlichsten Anlagen. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, werden die Zuteilungen für das Unternehmen um 20 % gekürzt.
Sie wünschen sich Unterstützung? Dann sprechen Sie uns gern an. Wir haben bereits in den letzten Antragsphasen deutschlandweit eine Vielzahl von Anlagenbetreiber:innen erfolgreich bei der Antragstellung begleitet. Sie wünschen eine weitergehende Beratung zum EU-ETS? Wir beraten Sie vollumfänglich und unkompliziert über Ihre Möglichkeiten und Pflichten.
Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen zum Thema Emissionshandel: Sandra Griesbeck.