Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) wird erstmals verbindlich vorgeschrieben, dass alle Wärmenetzbetreiber, deren Netze nicht vollständig erneuerbar oder mit Abwärme gespeist sind, bis Ende 2026 einen Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan erstellen müssen.
Aber:
Wer bis spätestens 31. Dezember 2025 einen BEW-Antrag (Modul 1: Transformationsplan) beim BAFA stellt, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen bereits über diesen Weg – und muss keinen zusätzlichen Fahrplan nach WPG § 32 erarbeiten.
BEW-Antrag 2025: So erfüllen WärmenetzBetreiber ihre gesetzlichen Pflichten
Das bedeutet für Wärmenetzbetreiber:
- BEW-Modul 1 bis 31.12.2025 beantragen
→ ersetzt die Pflicht zum WPG-Fahrplan. - BEW-Modul 2 kann bis 31.12.2026 bewilligt werden.
- Ohne Antrag entsteht automatisch die Pflicht zur Erstellung eines WPG-Fahrplans.
Wer frühzeitig handelt, vermeidet Doppelarbeit, sichert sich hohe BEW-Förderungen und schafft Planungssicherheit für die langfristige Dekarbonisierung des eigenen Netzes.
Unterstützung durch Averdung
Averdung unterstützt Wärmenetzbetreiber umfassend bei:
- der Erstellung des Transformationsplans (Modul 1)
- der technischen und wirtschaftlichen Analyse
- der Antragsvorbereitung inklusive BAFA-konformer Dokumentation
- der nachfolgenden General- und Fachplanung von Wärmenetzen und Energiezentralen
Unser Angebot:
Wir begleiten Sie von der Antragstellung bis in die Umsetzung – sicher, fristgerecht und mit technischer Tiefe.