Wichtige Frist für Wärmenetzbetreiber: Antrag auf Transformationsplan bis 31. Dezember 2025

Zwei Ingenieure begutachten eine Wärmeleitung
News Energieinfrastruktur

Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) wird erstmals verbindlich vorgeschrieben, dass alle Wärmenetzbetreiber, deren Netze nicht vollständig erneuerbar oder mit Abwärme gespeist sind, bis Ende 2026 einen Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan erstellen müssen.

Aber:
Wer bis spätestens 31. Dezember 2025 einen BEW-Antrag (Modul 1: Transformationsplan) beim BAFA stellt, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen bereits über diesen Weg – und muss keinen zusätzlichen Fahrplan nach WPG § 32 erarbeiten.

BEW-Antrag 2025: So erfüllen WärmenetzBetreiber ihre gesetzlichen Pflichten

Das bedeutet für Wärmenetzbetreiber:

  • BEW-Modul 1 bis 31.12.2025 beantragen
    → ersetzt die Pflicht zum WPG-Fahrplan.
  • BEW-Modul 2 kann bis 31.12.2026 bewilligt werden.
  • Ohne Antrag entsteht automatisch die Pflicht zur Erstellung eines WPG-Fahrplans.

Wer frühzeitig handelt, vermeidet Doppelarbeit, sichert sich hohe BEW-Förderungen und schafft Planungssicherheit für die langfristige Dekarbonisierung des eigenen Netzes.

Unterstützung durch Averdung

Averdung unterstützt Wärmenetzbetreiber umfassend bei:

Unser Angebot:
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