Fördermittel-Beratung

Förderprogramme sind wesentliche Treiber der Wärmewende. Die Möglichkeiten sind vielfältig: Neben groß angelegten Programmen des Bundes existieren Förderungen auf Landesebene sowie diverse lokale Angebote der Kommunen. Hier kann man schnell den Überblick verlieren. Welche Förderung passt zu den konkreten Bedingungen Ihres Vorhabens? Wie lassen sich die verschiedenen Optionen kombinieren, um Ihren Wandel zur Nachhaltigkeit optimal zu unterstützen? Wir behalten den Überblick.

DAs tun wir für sie

Wir beraten Sie umfassend und individuell in allen Fragen der Förderung durch den Bund und der individuellen Förderungen auf Landesebene. Sie profitieren von dem breiten Wissen unserer Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen, etwa der Wirtschaftsförderung oder der Klimaschutzberatung. So finden wir die optimale Kombination der verschiedenen Förderoptionen für Ihr Projekt. Sie möchten sicherstellen, dass beim Beantragen nichts schiefgeht? Dann unterstützen wir Sie bei der Antragstellung, damit alle Bestimmungen von Anfang an eingehalten werden. So steht Ihren Zuschüssen nichts mehr im Weg!

Förderungen für nachhaltige Wohnquartiere

Hier die wichtigsten Förderprogramme für den Neubau und die Sanierung von nachhaltigen Wohnquartieren. Bitte sprechen Sie uns für eine individuelle Beratung an.

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Die BEW schafft Anreize für Wärmenetzbetreiber:innen, in den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen an erneuerbaren Energien zu investieren und bestehende Netze zu dekarbonisieren. Die Förderung verfolgt dabei einen systemischen Ansatz, der das Wärmenetz als Ganzes in den Blick nimmt und darauf abzielt, einerseits die zeitaufwändige Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme und andererseits den Neubau vorwiegend erneuerbar gespeister Netze zuverlässig zu unterstützen. Dieser systemische Ansatz wird an geeigneter Stelle durch Einzelmaßnahmen ergänzt.

Zusätzlich wird eine Betriebsförderung für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus Solarthermieanlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen, sowohl in neuen wie in zu transformierenden Wärmenetzen gewährt.

Das Förderprogramm ist in vier Module, die zeitlich aufeinander aufbauen, untergliedert. Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick zu den einzelnen Modulen. In den Merkblättern (unter „Informationen zum Thema“) finden Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Modulen sowie ausführliche Erklärungen zum jeweiligen Antragsverfahren.

Modul 1 – Transformationspläne und Machbarkeitsstudien

Förderfähig in Modul 1 sind Transformationspläne und Machbarkeitsstudien, inklusive der Planungsleistungen angelehnt an die Leistungsphasen der HOAI 1-4 (LPH 1-4). Diese müssen auf die Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sein. Transformationspläne sollen dabei den Umbau bestehender Wärmenetzsysteme – hin zu einem treibhausgasneutralen Wärmenetzsystem bis 2045 – aufzeigen. Sie dienen dem Zweck, den zeitlichen, technischen und wirtschaftlichen Umbau bestehender Wärmenetzsysteme darzustellen. Machbarkeitsstudien sollen die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Konzepts eines neu zu errichtenden Wärmenetzsystems mit überwiegend erneuerbarer Wärmeerzeugung untersuchen (mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien und Abwärme).

Art und Umfang der Förderung:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten für die Erstellung von Transformationsplänen bzw. Machbarkeitsstudien
  • 50 Prozent der förderfähigen Kosten werden gefördert
  • Der Bewilligungszeitraum (ab Erlass des Zuwendungsbescheids) beträgt zwölf Monate und kann auf Antrag einmalig um bis zu zwölf Monate verlängert werden
  • Die maximale Fördersumme beträgt 2 Millionen Euro pro Antrag

Modul 2 – Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze

Die systemische Förderung umfasst den Neubau von Wärmenetzen, die zu mindestens 75 Prozent mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden, sowie die Transformation von Bestandsinfrastrukturen zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen. Förderfähig in Modul 2 sind die aufgeführten Maßnahmen, sofern sie sich auf Wärmnetzsysteme zur Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten beziehen. Voraussetzung für die systemische Förderung ist u.a. die Vorlage einer Machbarkeitsstudie (Neubau) bzw. eines Transformationsplanes (Bestandsnetz). Hierbei muss es sich nicht um eine Machbarkeitsstudie bzw. Transformationsplan handeln, die bzw. der im Rahmen des Moduls 1 gefördert wurde. Allerdings muss die vorgelegte Machbarkeitsstudie bzw. der vorgelegte Transformationsplan den Anforderungen zum Mindestinhalt und Aufbau gem. den jeweils gültigen Merkblättern genügen.

Die Förderung in Modul 2 umfasst grundsätzlich alle Maßnahmen von der Installierung der Erzeugungsanlagen über die Wärmeverteilung bis zur Übergabe der Wärme an die versorgten Gebäude, sofern sie einen Beitrag zur Dekarbonisierung und Effizienzsteigerung des Wärmenetzes leisten. Damit sind sowohl die notwendigen Planungen (LPH 5-8), Investitionen in förderfähige Wärmequellen, Investitionen in förderfähige Infrastruktur, Effizienz- und Digitalisierungsmaßnahmen sowie weitere Maßnahmen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Netztransformation (Umfeldmaßnahmen) erfasst.

Art und Umfang der Förderung:

  • Investitionszuschuss für Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur
  • Bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben werden bezuschusst
  • Der Bewilligungszeitraum (ab Erlass des Zuwendungsbescheids) beträgt 48 Monate und kann auf Antrag einmalig um bis zu 24 Monate verlängert werden
  • Die maximale Fördersumme beträgt 100 Millionen Euro pro Antrag. Der Antragsteller muss anhand einer Wirtschaftlichkeitslückenberechnung darlegen, dass die beantragte Förderung unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten-, Erlös- und Förderkomponenten über die Lebenszeit des zu fördernden Projekts sowie eines plausiblen kontrafaktischen Falls für die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erforderlich ist. Die Förderung ist auf die Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt.

Sind die Kriterien für die Realisierung (Neubau und Transformation) innerhalb des Bewilligungszeitraums nicht umsetzbar, kann die systemische Förderung auch im Rahmen von Maßnahmenpaketen – die jeweils in einem Zeitraum von vier Jahren umgesetzt werden – beantragt werden. Somit kann die Realisierung entweder in einem Antrag (entspricht einem Bewilligungszeitraum von maximal 6 Jahren), oder – sofern das Projekt nicht im Bewilligungszeitraum realisiert werden kann – in mehreren Maßnahmenpaketen (d. h. mehrere Anträge pro Projekt) beantragt werden. Wird die Realisierung in mehreren Maßnahmenpaketen umgesetzt, erfolgt die Beantragung der einzelnen vierjährigen Pakete nacheinander.

Modul 3 – Einzelmaßnahmen

Neben der systemischen Förderung ist bei Bestandswärmenetzen auch die Umsetzung von Einzelmaßnahmen, sofern sie sich auf Wärmenetzsysteme zur Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten beziehen, förderfähig. Die weiteren Fördervoraussetzungen hängen u.a. davon ab, ob für das Bestandswärmenetz, in dem die Einzelmaßnahme durchgeführt wird, ein Transformationsplan vorliegt oder nicht. Wenn ein Transformationsplan vorliegt, sind zusätzliche Einzelmaßnahmen u.a. erst dann förderfähig, wenn mindestens das erste Maßnahmenpaket bereits umgesetzt wurde. Liegt kein Transformationsplan vor, ist eine Einzelmaßnahme nur dann förderfähig, wenn ein Zielbild des dekarbonisierten Wärmenetzes in Grundzügen nebst prognostizierten CO₂-Einsparungen vorgelegt werden kann. Eine Betriebskostenförderung für die beantragte Einzelmaßnahme ist in dieser Fallkonstellation (d. h. ohne Transformationsplan) nicht möglich.

Grundsätzlich sind in Bestandswärmenetzen folgende Einzelmaßnahmen förderfähig:

  • Solarthermieanlagen
  • Wärmepumpen und Wärmequellenerschließungen
  • Biomassekessel
  • Wärmespeicher
  • Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von Wärmenetzen
  • Wärmeübergabestationen

Art und Umfang der Förderung:

  • Bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben werden gefördert
  • Der Bewilligungszeitraum (ab Erlass des Zuwendungsbescheids) beträgt 24 Monate und kann auf Antrag einmalig um bis zu zwölf Monate verlängert werden
  • Die maximale Fördersumme beträgt 100 Millionen Euro pro Antrag. Der Antragsteller muss anhand einer Wirtschaftlichkeitslückenberechnung darlegen, dass die beantragte Förderung für die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erforderlich ist. Die Förderung ist auf die Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt.

Modul 4 – Betriebskostenförderung

Für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus Solarthermieanlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen, sowohl in neuen wie in zu transformierenden Wärmenetzen wird eine Betriebskostenförderung gewährt.

Die Betriebskostenförderung kann nur für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus geförderten Solarthermieanlagen sowie aus geförderten strombetriebenen Wärmepumpen gewährt werden. Somit ist es u. a. Fördervoraussetzung, dass die Solarthermieanlage bzw. Wärmepumpe durch die BEW gefördert wurde (d. h. durch einen geförderten Modul 2 oder Modul 3 Antrag). Bei geförderten Solarthermieanlagen ist jeweils ein Antrag pro Einspeisepunkt zu stellen. Bei strombetriebenen Wärmepumpen ist für jede geförderte Wärmepumpe ein separater Antrag zu stellen.

Die Betriebskostenförderung wird auf Basis von Kalenderjahren ausgezahlt – Stichtag für den jeweiligen Betrachtungszeitraum ist der 31. Dezember – und endet 10 Jahre nach Inbetriebnahme der geförderten Anlage. Sie wird jährlich auf Basis der vom Antragsteller vorzulegenden Daten bestimmt. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage und Prüfung eines Zwischennachweises. Die Zwischennachweise sind bis spätestens 31. März des Folgejahres einzureichen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern. Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen. Für die BEG gelten bestimmte (technische) Voraussetzungen und Einschränkungen.

Wärmenetze 4.0

Die am 15. September 2022 in Kraft getretenen Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) hat die unter dem Namen „Wärmenetzsysteme 4.0“ bekannte Förderung ersetzt. Anträge für WN 4.0 konnten bis zum 14. September 2022 gestellt werden und gelten grundsätzlich fort.

Unsere Expert:innen für Fördermittelberatung