Nationaler und europäischer Emissionshandel
Mehr Investitionen in klimafreundliche Technologien und die Förderung von Innovationen für besonders ressourcenintensive Branchen: dies sind die Ziele des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) als auch des nationale Emissionshandels (nEHS). Er bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Umweltbilanz zu verbessern, Kosten zu senken und nachhaltige Geschäftspraktiken zu fördern.
Pflicht und Chance
Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) wurde 2005 zur Umsetzung des internationalen Klimaschutzabkommens von Kyoto eingeführt. Es verpflichtet Unternehmen verschiedener Industriesektoren in Abhängigkeit ihrer Tätigkeit dazu, ihre Treibhausgasemissionen zu überwachen, zu melden und entsprechende Emissionszertifikate für die abgegebene Menge an Emissionen zu erwerben oder zu halten. Ergänzend dazu ist der deutsche nationale Emissionshandel (nEHS) seit dem 1. Januar 2021 im Rahmen des Brennstoffemissions-Handelsgesetzes (BEHG) gesetzlich verpflichtend, um auch die Bereiche Verkehr und Wohnen in ein Berichts- und Zertifikatssystem einzubinden.
Durch den Handel mit Emissionszertifikaten können Unternehmen, die ihre Emissionen effizient senken, überschüssige Zertifikate verkaufen und finanzielle Gewinne erzielen. Ebenso haben Unternehmen, die ihre Emissionen nicht oder nicht schnell genug senken können, die Möglichkeit, Zertifikate zu kaufen.
Das tun wir für Sie
Wir bieten Ihnen Beratung und Unterstützung in dem für Sie individuell passenden Rahmen für den nationalen oder europäischen Emissionshandel und CBAM. Dabei übernehmen wir neben der Datenaufbereitung und Berichtserstellung im behördlichen Formularmanagementsystem auch gerne die Kommunikation mit der zuständigen Behörde, der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) und den Verifizierenden. Ergänzend beraten wir Sie gerne über Ihre Möglichkeiten im Rahmen der Strompreiskompensation und unterstützen Sie bei der Beantragung von Fördermitteln.
Unsere Leistungen im Einzelnen
- Analyse und Aufbereitung aller relevanten Daten und Berechnung der Emissionen und Aktivitätsraten
- Erstellung, Aktualisierung und Anpassung von Überwachungs- und Methodenplänen im Formular-Management-System (FMS)
- Erstellung der Emissionsberichte und Zuteilungsdatenberichte im Formular-Managementsystem (FMS)
- Prüfung der Einhaltung und Angemessenheit der Überwachungspläne
- Begleitung der Vor-Ort-Verifizierung
- Optimierung von geplanten Änderungen in Hinsicht auf die Auswirkungen auf die Zuteilung
- Berechnung der zusätzlichen oder verringerten Aktivitätsraten
- Überprüfung Ihrer Berechtigung zur Strompreiskompensation und Beratung bzgl. Chancen und Risiken
- Unterstützung bei weiteren Schritten wie der Datenerfassung, bei der Antragstellung oder dem notwendigen Prozess der Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer
- Beratung zu Ihren Pflichten und Möglichkeiten im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)
Wussten Sie schon?
Unternehmen bestimmter Branchen können sich indirekte Kosten im Strompreis aus dem CO₂-Emissionshandel erstatten lassen (Strompreiskompensation). Möglich ist dies z.B. für viele Unternehmen der chemischen, metallverarbeitenden oder der Papier-Industrie. Mehr findet sich in Anhang II der Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen. Wir beraten Sie gern!
Die wichtigsten Fragen zum Thema Emissionshandel
Wie funktioniert der Emissionshandel genau?
Sowohl der nationale als auch der europäische Emissionshandel funktioniert nach dem Prinzip des sogenannten „Cap & Trade“. Eine Obergrenze (Cap) legt fest, wie viele Treibhausgas-Emissionen von den emissionshandelspflichtigen Anlagen insgesamt ausgestoßen werden dürfen. Die Mitgliedstaaten geben eine entsprechende Menge an Emissionsberechtigungen an die Anlagen aus – teilweise kostenlos im Rahmen einer Antragsstellung, teilweise über Versteigerungen. Eine Berechtigung erlaubt den Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid-Äquivalent (CO2-Äq). Die Emissionsberechtigungen können auf dem Markt frei gehandelt werden (Trade). Hierdurch bildet sich ein Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen. Dieser Preis setzt Anreize bei den beteiligten Unternehmen, ihre Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren.
Was ist der nationale und europäische Emissionshandel und wie betrifft er Unternehmen?
Der nationale Emissionshandel (in Deutschland nEHS) bezieht sich auf den Handel mit Emissionsrechten innerhalb Deutschlands. Unternehmen, die in emissionsintensiven Branchen tätig sind, erhalten eine bestimmte Anzahl an Emissionsrechten, die sie für ihre Treibhausgasemissionen benötigen.
Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Umlauf bringen, müssen für die Emissionen, die dadurch beim Endverbraucher entstehen, Zertifikate (Emissionsrechte) kaufen und abgeben. Der Preis steigt bis 2026 stufenweise und bewegt sich dann bis 2030 in einer festgelegten Preisspanne. Dies betrifft vor allem die beiden Sektoren Verkehr und Wohnen bzw. deren Emissionen.
Welche Auswirkungen hat der Emissionshandel auf Betriebskosten und Wettbewerbsfähigkeit?
Der Emissionshandel kann Auswirkungen auf Betriebskosten haben, da der Preis für Emissionsrechte schwanken kann. Wenn der Preis steigt, steigen auch die Kosten für Unternehmen mit hohen Emissionen. Daher kann der Emissionshandel Anreize für Unternehmen schaffen, ihre Emissionen zu reduzieren und energieeffiziente Maßnahmen umzusetzen, um die Kosten zu kontrollieren. Es ist wichtig, die Emissionskosten in die Geschäftsstrategie von Unternehmen einzubeziehen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und mögliche Auswirkungen auf die Produktionskosten zu berücksichtigen.
Welche Vorteile bietet die Strompreiskompensation für Unternehmen?
Die Strompreiskompensation kann für Unternehmen mit hohen Stromkosten eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten. Durch die Reduzierung der Belastung durch Umlagen und Abgaben können Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern und ihre Betriebskosten senken. Die eingesparten Mittel müssen in Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur Verbesserung der Wettbewerbsposition verwendet werden.