Energieberatung und Sanierungsfahrpläne

Ob Neubau oder Bestand – wie energieeffizient ein Gebäude ist, hängt von zwei Faktoren ab: dem Bedarf, der im Wesentlichen durch die Art der Nutzung und die Gebäudehülle bestimmt wird, und der Deckung dieses Bedarfs durch die intelligente Nutzung von Wärmequellen. Mit unserer Energieberatung für Nichtwohn- und Wohngebäude beraten wir Sie zur effizienten Energienutzung Ihrer Gebäude und erstellen zielgerichtete Sanierungsfahrpläne für Bestandsgebäude. Für effiziente Gebäude und Klimaschutz dort, wo er direkt wirksam wird.

Ihr Gebäude auf dem Prüfstand

In einem Gebäudekomplex – insbesondere bei Bestandsbauten – gibt es viele Punkte, an denen Einsparungen möglich sind. Aber welche sind die effektivsten? Und wo liegt die Sanierungspriorität? Dies ermitteln unsere zertifizierten Energieberater:innen im laufenden Betrieb des Gebäudes. Unser Ziel ist es, am Ende die für Sie sinnvollste Lösung zu finden – genauso wie die Festlegung der technischen Spezifikationen im Neubau.

DAs tun wir für sie

Wo liegen die effektivsten Einsparpotenziale Ihres Gebäudes? Wir beraten Sie hinsichtlich möglicher, realistischer Zielsetzungen, planen die technischen Details oder erarbeiten maßgeschneiderte, priorisierte Sanierungsfahrpläne. Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) können wir Ihre Zielsetzung optimal mit der Praxis in Einklang bringen und eine zeitnahe Umsetzung auch im laufenden Betrieb sicherstellen.

Unsere Leistungen im Einzelnen

  • Energieberatung für Wohngebäude als individueller Sanierungsfahrplan iSFP
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude nach Modul 2: DIN V 18599
  • Energieberatung ohne förderrechtlichen Hintergrund
  • Lebenszyklusanalyse (LCA) für Bestandsgebäude
  • Fördermittelberatung

    Gerne übernehmen wir anschließend die Umsetzung in der TGA-Fachplanung oder der energetischen Fachplanung oder kümmern uns um die erforderlichen Nachweise wie z.B. den Wärmeschutz- oder GEG-Nachweis.
Wussten Sie schon?

Nicht nur die Energieberatung und der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) werden zu 80 Prozent vom Staat gefördert. Wer die daraus resultierenden Maßnahmen umsetzt, erhält zusätzlich eine erhöhte Sanierungsförderung.

Maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan in 7 Schritten

  1. Auftaktgespräch
    In einem Auftaktgespräch klären wir Ihre Ziele und ermitteln gemeinsam mit Ihnen die Datengrundlage.
  2. Vor-Ort-Begehung
    Informationen, die nicht aus vorhandenen Plänen und Daten hervorgehen, ermitteln wir direkt vor Ort.
  3. Anlegen des Referenzmodells nach DIN 18599
    Wir modellieren Ihr Gebäude und erstellen eine Energiebilanz, die den Baukörper, die Nutzung und die Anlagentechnik unter Berücksichtigung der gegenseitigen Wechselwirkungen und Randbedingungen umfasst. Daraus berechnen wir die Energiemengen, die zur Heizung, Kühlung, Warmwasserbereitung, raumlufttechnischen Konditionierung und Beleuchtung Ihres Gebäudes notwendig sind.
  4. Enwicklung konkreter Sanierungsmaßnahmen
    Anhand der uns vorliegenden Daten und des Referenzmodells schlagen wir Ihnen konkrete Maßnahmen zur energetischen Sanierung Ihres Gebäudes vor und stimmen diese mit Ihnen ab.
  5. Bewertung Sanierungsmaßnahmen nach DIN 18599
    Bei der Bewertung von Sanierungsmaßnahmen vergleichen wir die Einsparungen an Energie und Treibhausgasen sowie die Kosten der Maßnahmen zur Ableitung einer sinnvollen Umsetzungsreihenfolge.
  6. Erstellung Beratungsbericht
    In dieser Phase fassen wir die Ergebnisse der vorangegangenen Schritte in einem übersichtlichen und umfassenden Beratungsbericht zusammen. Dieser dient der Dokumentation, kann aber auch als Vorlage für interne Ergebnispräsentationen dienen.
  7. Abwicklung des Energieberatungs-Förderantrag beim BAFA
    Sie möchten die Sanierungsberatung fördern lassen? Wir kümmern uns um die Antragstellung und die Kommunikation mit dem BAFA.

Unsere Projekte

Energieberatung

Energieberatung für die Sprinkenhof GmbH

Für die Sprinkenhof GmbH Hamburg hat Averdung Ingenieure und Berater eine umfangreiche Bestandsaufnahme für sechs Schulstandorte in Hamburg-Wandsbek durchgeführt. Diese bildet die Grundlage für die Koordination der TGA-Leistungen im Rahmen der planmäßigen Instandhaltung. Ausgangssituation & Aufgabe Die Averdung Ingenieure & Berater GmbH wurde von der Sprinkenhof GmbH mit der Durchführung dieses Projektes beauftragt. Konkret ging…

BESTANDSAUFNAHME

Umfangreiche Bestandsaufnahme für Schulstandorte in Hamburg-Wandsbek

Für Schulbau Hamburg hat Averdung Ingenieure und Berater eine umfangreiche Bestandsaufnahme für sechs Schulstandorte in Hamburg-Wandsbek durchgeführt. Diese bildet die Grundlage für die Koordination der TGA-Leistungen im Rahmen der planmäßigen Instandhaltung. Ausgangssituation & Aufgabe Die Herausforderung des Projektes bestand zum einen darin, die effiziente Koordination und Bewirtschaftung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) von sechs Schulstandorten in…

Die wichtigsten Fragen zum Thema Sanierungsfahrpläne und Energieberatung

Bieten Sie auch Energieberatung für Ein- und Zweifamilienhäuser an?

Wir haben uns auf die Energieberatung von mittleren und großen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden spezialisiert und bieten keine Beratung für Einfamilienhäuser an. Die dena (Deutsche Energie-Agentur) bietet auf ihrer Seite „Energieeffizienz-Experten“ eine umfangreiche Suche nach Energieberater:innen auch für Privathäuser an.

Für welche Wohngebäude kann eine geförderte Energieberatung in Anspruch genommen werden?

Im Hinblick auf das Gebäude gelten folgende Voraussetzungen:

  • Das Gebäude muss im Bundesgebiet liegen
  • Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen.
  • Das Gebäude muss nach seiner Zweckbestimmung überwiegen dem Wohnen dienen.
  • Wohneinheiten werden in einem Nichtwohngebäude getrennt bilanziert
  • Beheizte Nichtwohngebäude, die künftig als Wohngebäude genutzt werden sollen (Umwidmung) können ebenfalls Gegenstand einer Beratung sein

Obwohl ein Wohngebäude die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, ist eine geförderte Energieberatung ausgeschlossen, wenn

  • der oder die Eigentümer:in ein Unternehmen ist, das auf eigenes Personal mit der für eine Zulassung erforderlichen Qualifikation zurückgreifen könnte,
  • der oder die Eigentümer:in ein rechtliches selbstständiges Unternehmen ist, das nicht mehr als kleines oder mittleres Unternehmen eingestuft werden kann,
  • der Bund oder das Land an dem Gebäude unmittelbar oder mittelbar Eigentumsrechte besitzt,
  • der oder die Eigentümer:in ein Unternehmen ist, das im laufenden Jahr sowie in den vorausgegangen zwei Steuerjahren einschließlich der Förderung nach dieser Richtlinie Beihilfen in einem Gesamtumfang von mindestens 200.000 Euro erhalten hat oder
  • der oder die Energieberater:in alleinige Eigentums- oder Nutzungsrechte an dem Gebäude besitzt.

Quelle: BAFA; Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude

Welche Förderung kann ich für eine Energieberatung für Wohngebäude geltend machen?

Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten. Für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten werden 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.700 Euro gefördert. Wir beraten Sie gern ausführlicher über Ihre Möglichkeiten und die aktuellen Förderbedingungen. Sprechen Sie uns gern an!

Quelle: BAFA; Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude

Wie wird die Energieberatung für Nicht-Wohngebäude gefördert?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) nach DIN V 18599 mit einem Zuschuss:

Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.

Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten KfW-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).

Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.

Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

  • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro;
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro;
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro.

Die Förderung erfolgt jeweils als Projektförderung in Form der Anteilfinanzierung auf Ausgabenbasis und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Quelle: BAFA Förderprogramm; Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
(Irrtümer und Änderungen vorbehalten (Stand Sept. 2023))

Was ist der Inhalt eines individualisierten Sanierungsfahrplans (iSFP)?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt auf,

  • wie ein Wohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann,
  • oder wie durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes Effizienzhausniveau zu erreichen ist (systemische Sanierung).

Das „Merkblatt für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans“ legt die Mindestinhalte für einen iSFP fest.

Quelle: BAFA; Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude

Unsere Experten für Energieberatung & Sanierungsfahrpläne

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