
Zum 01.01.2024 galt erstmalig die Meldepflicht für Abwärmepotenziale für Unternehmen und wurde aufgeschoben zum 01.01.2025. Seit Anfang 2025 ist es nun endgültig:
Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh im Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre sind nach § 17 Abs. 1 EnEfG verpflichtet, Abwärmepotenziale an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) zu übermitteln.
In den Gesamtendenergieverbrauch fließen die Energiemengen aller im relevanten Zeitraum eingesetzten Energieträger für den eigenen Verbrauch ein (z.B. Erdgas, Strom, Kohle, bezogene Fernwärme usw.) und umfassen alle im Eigentum
befindlichen, selbst genutzten sowie alle angemieteten Gebäude und Standorte, an denen Energie verbraucht wird. Zudem müssen alle weiteren, zum Unternehmen gehörenden Energieverbraucher (Anlagen, Prozesse, Fuhrpark, etc.) berücksichtigt werden.
Hierzu ist die Plattform für Abwärme des Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zu nutzen.
Unternehmen, die ihrer Pflicht in 2024 noch nicht nachgekommen sind, sollten nun schnellstmöglich handeln.
Sie benötigen weitere Informationen? Eine Vielzahl an Informationen stellt die Bundesstelle für Energieeffizienz (Bfee) unter einem eigenen Link zur Verfügung. Gern helfen Ihnen auch unsere Expert:innen bei Fachfragen weiter und unterstützen Sie in der Berichterstattung. Kontaktieren Sie Jana Lieberei!