BEW-Förderung Transformationspläne: Antragsschluss 31.03.2026. Jetzt handeln! 

Zwei Ingenieure begutachten eine Wärmeleitung
News Energieinfrastruktur


Wichtige Frist für Wärmenetzbetreiber

Für bestehende Wärmenetze, für die noch kein Antrag auf BEW-Förderung Modul 1 („Transformationspläne“) gestellt wurde, endet die Einreichungsmöglichkeit für Förderanträge am 31.03.2026. Mittelfristig entfällt damit eine zentrale Unterstützung für Stadtwerke und Kommunen bei der Dekarbonisierung ihrer Wärmenetze.

Unabhängig davon müssen alle Betreiber bis Jahresende Dekarbonisierungsfahrpläne für ihre Wärmenetze vorlegen. Ausgenommen sind lediglich Netze, für die bereits bis zum31.12.2025 ein Förderantrag für einen Transformationsplan beim BAFA eingereicht wurde.

Handlungsoptionen für Wärmenetzbetreiber

Jetzt ist schnelles Handeln gefragt: Reine Dekarbonisierungsfahrpläne sind häufig weniger aufwendig und ggf. auch kostengünstiger als Transformationspläne nach den BAFA-Mindestkriterien, doch die Erkenntnisse und Ausarbeitungstiefen sind dementsprechend auch weniger weitreichend. Die Beantragung der Transformationspläne nach Modul 1 mit 50 % Förderung bleibt daher in jedem Fall attraktiv.

Die Vorlage eines Transformationsplans nach Modul 1 (ob gefördert oder nicht) bleibt zudem die Voraussetzung für die Beantragung der BEW-Förderungen in den Modulen 2–4. Dabei sind die Anreize beachtlich:

  • Module 2 & 3 unterstützen Investitionen mit bis zu 40 % Förderquote und
  • Modul 4 fördert z.B. die Betriebskosten von Wärmepumpen.

Unsere Empfehlung

Ein Transformationsplan ist umfangreicher und kann sogar kosteneffizienter sein als ein Dekarbonisierungsfahrplan. Außerdem sichert er den Zugang zu den Folgeförderungen. Deshalb raten wir, die Anträge unbedingt bis zum 31.03.2026 einzureichen.

Averdung unterstützt bei Antragstellung


Wir begleiten Wärmenetzbetreiber bei:

  • der Antragsvorbereitung,
  • der Erstellung des Transformationsplans (Modul 1),
  • inklusive technischer und wirtschaftlicher Analyse und
  • inklusive BAFA-konformer Dokumentation.

Und natürlich bei der nachfolgenden General- und Fachplanung von Wärmenetzen und Energiezentralen.

Gute Nachricht für neue Wärmenetze:
Die Förderung von Machbarkeitsstudien zur Untersuchung weitgehend neuer Wärmenetzstrukturen bleibt von der Frist unberührt.

Wissenswertes zum Thema BAFA-Förderung für Transformationspläne

Die neuen Regelungen werfen aktuell bei vielen Wärmenetzbetreibern viele Fragen auf. Wir haben die wichtigsten Antworten für Sie zusammengestellt:

Wie unterscheidet sich der Dekarbonisierungsfahrplan vom Transformationsplan?

Der Transformationsplan nach Modul 1 ist eine umfassende, strategische Langzeitplanung, die technische, wirtschaftliche und zeitliche Schritte bis zur Treibhausgasneutralität 2045 aufzeigt. Er beinhaltet zudem die Fachplanung inkl. Genehmigungsplanung. Auch Maßnahmen zur Bürgereinbindung und Stärkung der Akzeptanz sind förderfähig.

Der Dekarbonisierungsfahrplan fokussiert dagegen die gesetzlich festgelegten Mindestinhalte zur transparenten Darstellung der Dekarbonisierung bis 2045 mit weniger Detailvorgaben zu Planungsleistungen oder Wirtschaftlichkeitsanalyse. Die Dekarbonisierungsfahrpläne müssen spätestens alle fünf Jahre überprüft und ggf. aktualisiert werden.

Warum entfällt die Förderung für BEW-Transformationspläne?

Der Grund ist die ordnungsrechtliche Verpflichtung aus dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zur Vorlage von Wärmenetz- und Dekarbonisierungsfahrplänen bis 31.12.2026.

Nach Bundeshaushaltsrecht (§ 23 BHO) sind Zuwendungen nur förderfähig, wenn ein erhebliches Interesse besteht, das ohne Förderung nicht oder nicht ausreichend befriedigt werden kann.

Durch die Regelung im WPG sind Dekarbonisierungsfahrpläne ordnungsrechtlich verpflichtend und gelten damit nicht mehr als förderfähiger Zusatzaufwand.

Was passiert, wenn ich meinen Antrag für einen Transformationsplan bereits 2025 gestellt habe?

Wer bis 31.12.2025 einen Antrag auf BEW Modul 1 (Transformationsplan) beim BAFA eingereicht hat, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen bereits. Ein zusätzlicher Dekarbonisierungsfahrplan nach WPG § 32 ist nicht erforderlich.

Wie läuft das Verfahren für Anträge bis 31.03.2026 ab?

Alle bis zum 31.03.2026 gestellten Anträge werden vom BAFA bearbeitet. Bei positivem Bescheid gibt es eine Förderung mit einer Laufzeit von 1 + 1 Jahr.

Für den Antrag sind seit Anfang 2026 keine Projektskizzen mehr einzureichen, was den Prozess beschleunigt.

Sind Aufstockungsanträge für Transformationspläne auch nach dem 31.03.2026 möglich?

Dies gilt, wenn zunächst nur die LPH 1 beantragt wurde und LPH 2-4 über mögliche Aufstockungen später bzw. bei Bedarf beantragt werden sollten.

Zu dieser Frage findet lt. BAFA aktuell ein Austausch mit dem Wirtschaftsministerium statt. Eine verbindliche Regelung liegt bislang nicht vor.

(Stand 02.02.2026)

Gibt es weiterhin Förderung für LPH 2–4?

Dieser Punkt ist lt. BAFA noch ungeklärt. Die Veröffentlichung erfolgt, sobald Klarheit besteht.

(Stand 02.02.2026)

Was empfehlen wir?

BEW-Anträge für Transformationspläne unbedingt bis 31.03.2026 stellen und nicht auf mögliche spätere Regelungen warten.

Ist die Förderung für neue Wärmenetze (BEW-MBKS Modul 1) ebenfalls betroffen?

Nein, für neue Wärmenetze gelten die bisherigen Förderungen wie gewohnt.