Unterstützung bei den Berichtspflichten des nationalen Emissionshandelssystems
Am 20.12.2019 ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft getreten, welches Grundlage für das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) ist. Neben den Treibhausgasemissionen der Industrie, die bereits im Europäischen Emissionshandel (EU ETS) erfasst werden, sollen zukünftig auch die Emissionen der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe im Bereich Verkehr und Wärme erfasst werden, um die deutschen Klimaschutzziele einzuhalten.
Verpflichtete Teilnehmer am nEHS sind nicht wie im EU ETS die direkten Emittenten, sondern die Inverkehrbringer oder Lieferanten der Brenn- und Kraftstoffe (sogenanntes „Upstream-ETS“). Konkret sind dies die Unternehmen, die nach dem Energiesteuergesetz Steuern für das Inverkehrbringen von Energieerzeugnissen zahlen müssen. Ab 2021 müssen diese Unternehmen, die Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel handeln, Zertifikate für die Treibhausgasemissionen ihrer Produkte kaufen und abgeben.
Im Sektor Wärme betrifft dies Emissionen der Wärmeerzeugung des Gebäudesektors und der Energie- und Industrieanlagen außerhalb des EU-ETS. Im Verkehrsbereich sind Emissionen aus der Verbrennung fossiler Kraftstoffe, außerhalb des EU ETS betroffen.
Monitoring
Die erste Handelsperiode des nEHS läuft von 2021 bis 2030. Die Teilnehmer werden verpflichtet, wie auch im EU ETS, einen Überwachungsplan bzgl. der Methoden zur Emissionserfassung bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) als der zuständigen Behörde zur Genehmigung einzureichen. Entsprechend dieser Methodik sind die Treibhausgasemissionen jährlich in einem Emissionsbericht zu erfassen und bis zum 31. Juli des Folgejahres verifiziert an die DEHSt zu berichten. Die Berichtspflicht gilt erstmals für das Kalenderjahr 2021.
Die Averdung Ingenieure & Berater GmbH unterstützt bereits seit 2011 zahlreiche Anlagenbetreiber im EU ETS bei der Erstellung der Überwachungspläne und Emissionsberichte für die DEHSt. Wir unterstützen Sie daher gerne mit unseren Kompetenzen bei den Berichtspflichten und ergänzenden Fragen rund um das nationale Emissionshandelssystems.
Unsere Ansprechpartnerin Katharina Schwind steht Ihnen unter +49 40 771 8501-37 für eine kostenlose Erstinformation zur Verfügung.