Solarpflicht für Hamburg tritt in Kraft

Hamburg hat mit dem neuen Klimaschutzgesetz eine Solarpflicht eingeführt. Ab 2023 sollen alle Neubauten mit Solaranlagen bestückt werden, ab 2025 gilt die Solarpflicht auch für Bestandsgebäude. Welche Rahmenbedingungen dafür gelten und welche Ausnahmen dabei zum Tragen kommen, regelt die Rechtsverordnung, die zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten ist.

So gilt bereits ab Mitte 2021, dass bei einem Heizungsaustausch in Bestandsgebäuden mindestens 15% des Wärmeenergiebedarfs aus Erneuerbaren Energien stammen müssen.

Wer zudem ab dem 01. Januar 2023 ein Gebäude neu erbauen will, hat die Pflicht, dieses mit einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage auszustatten, vorausgesetzt, das Dach verfügt über mehr als 50 m2 Bruttodachfläche. Eine konkrete Größe der Anlage ist vom Gesetzgeber nicht definiert.

Ab Januar 2025 greift diese Regelung auch für Bestandsgebäude: Wer sein Dach saniert und die Dachhaut erneuert, muss anschließend eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage errichten.

Einige wenige Ausnahmen gibt es: sollte es nicht möglich sein, die Anlage wirtschaftlich oder technisch zu betreiben, etwa weil die Dachvoraussetzungen nicht gegeben sind, die Sicherheit nicht gewährleistet ist, die Netzkapazität nicht ausreicht oder die Amortisation 20 Jahre übersteigt, dann muss keine Anlage erbaut werden. Die Nachweispflicht obliegt hier allerdings dem Bauherrn oder dem Gebäudeeigentümer.

Sebastian Averdung: „Mit der Photovoltaik-Pflicht setzt Hamburg einen wesentlichen Meilenstein, um klimaneutral und nachhaltig in die Zukunft zu gehen. Gleichzeitig stellt dies Unternehmen und insbesondere Wohnungsbaugesellschaften vor eine große Herausforderung: nun gilt es, die Bestimmungen umzusetzen und gleichzeitig die Kosten für Unternehmen und Mieter im Rahmen zu halten. Das erfordert nicht nur eine solide Planung und Umsetzung auf Basis der tatsächlichen Bedingungen vor Ort, sondern auch einen kreativen Umgang mit den Möglichkeiten, die die Erzeugung vom nachhaltigen Strom birgt. Genannt seien als Beispiel spezielle Contracting-Modelle zum Stromverkauf und auch Mietstrom-Modelle. Wir von Averdung Ingenieure & Berater sind stolz, nun Unternehmen und Kommunen in Hamburg ganzheitlich und entlang der Wertschöpfungskette bei dieser Herausforderung zu unterstützen. Unsere Erfahrung in der Konzeption und Realisierung komplexer, technologieübergreifender Projekte kommt unseren Kunden dabei zugute.“

Hier geht es zu weiteren Infos zur Solarpflicht und den detaillierten Text der Verordnung (Irrtümer vorbehalten). Unter Elbesolar.de stellt Averdung Ingenieure & Berater zudem weitere Informationen speziell für Hamburger Unternehmen zur Verfügung.