Neuigkeiten aus dem Emissionshandel für 2023

Im EU-Klimaschutzpaket „Fit For 55“ wurden im Dezember 2022 wichtige Beschlüsse für den Klimaschutz gefasst. Das Paket ist damit größtenteils zwischen Europäischem Parlament, der EU-Kommission und dem Rat ausverhandelt. Es umfasst eine Reihe von Vorschlägen zur Überarbeitung und Aktualisierung der EU-Rechtsvorschriften und enthält Vorschläge für neue Initiativen zur Absicherung der Klimaziele. „Fit für 55“ bezieht sich auf das Ziel der EU, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken.

Für den Europäischen Emissionshandel (EU ETS) bedeutet das folgendes:

  • Ab 2024 wird die Seeschifffahrt im EU ETS an der Teilnahme verpflichtet, zusätzlich zu den bereits betroffenen energieintensiven Industrien und bestimmten Teilen des Luftverkehrs.
  • Die Emissionen sollen bis 2030 um nunmehr 62 % sinken (vorher 43 %) im Vergleich zu 2005.
  • Die kostenlosen Emissionszertifikate werden schrittweise abgeschafft. Das Auslaufen der freien Zuteilung erfolgt im Zeitraum 2027 bis vermutlich 2034 und führt dazu, dass bis 2030 knapp die Hälfte der freien Zuteilung gestrichen wird. Bis 2034 soll diese vollständig auslaufen.

Neu soll es ab 2027 europaweit auch ein eigenes Emissionshandelssystem für Gebäude, Straßenverkehr und die Nutzung fossiler Brennstoffe geben. CO2-Zertifikate sollen am Markt gehandelt werden. Dieses ähnelt dem in Deutschland etablierten nationalen Emissionshandel. Eine freie Zuteilung wird nicht vorgesehen.

Testphase: Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM

Bereits ab Oktober 2023 startet eine Testphase für den CO2-Grenzausgleichsmechanismus. Ziel ist die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu verbessern, indem es für in die EU importierte energieintensive Produkte eine CO2-Importabgabepflicht gibt. In der Testphase werden zunächst nur Berichtspflichten fällig. Dies betrifft Importeure – in Deutschland und der EU – des Stromsektors sowie Importeure aus der Zement-, Stahl-, Aluminium-, und Düngemittelindustrie sowie Importeure von Wasserstoff. Unter bestimmten Bedingungen werden neben den direkten Emissionen auch indirekte Emissionen einbezogen sowie bestimmte Vorprodukte und einige nachgelagerte Produkte wie Schrauben und Ähnliches aus Eisen oder Stahl.

Voraussichtlich bis 2027 erfolgt zusätzlich die Abgabe von Zertifikaten und die Abgabepflicht wird auf weitere Bereiche ausgedehnt, die auch bereits dem EU ETS unterliegen. Damit wären dann auch Produkte wie organische und anorganische Chemikalien, Polymere, Mineralölprodukte, Glas, Ton, Papier usw. betroffen. Mit Einführung von CBAM soll die kostenlose Zuteilung schrittweise beendet werden.

Auf betroffene Unternehmen kommen umfassende bürokratische Anforderungen zu. Denn auch hier werden – ähnlich dem EU ETS –  Emissionsdaten, Erklärungen bzw. Berichte sowie die Beschaffung von Nachweisen und Zertifikaten fällig.

 

Weitere Informationen:

Veröffentlichung des Europäischen Parlaments

Informationen der Bundesregierung

Informationen des Europäischen Rat

Beitragsbild: Fotograf Martin Dambol, Bildagentur Pexels. Herzlichen Dank!