Neue Energieauditphase nach EN 16247-1 mit neuen Vorgaben

Vier Jahre nach Einführung der Energie-Auditierung nach EN 16247-1 steht 2019 für alle auditpflichtigen Unternehmen (Nicht-KMU ohne implementiertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS) die nächste Auditphase an. Dabei wird die Entwicklung der Energiebilanz sowie die Umsetzung von Maßnahmen und künftiger Energieeinsparpotenziale in der nächsten Periode bewertet.

Zum Hintergrund: Artikel 8 der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU, EED) sowie die deutsche Umsetzung dieser Richtlinie im Gesetz für Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) verpflichten Nicht-KMU dazu, alle vier Jahre Energieaudits nach den Vorgaben der EN 16247-1 durchzuführen, sofern sie kein implementiertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder UMS nach EMAS betreiben. Auch das nicht-produzierende Gewerbe wie der Handel, Banken, Tourismus, Versicherungen, private Krankenhäuser und andere Dienstleister, ebenso wie große Industrie-Unternehmen sind hierzu verpflichtet. Die Norm legt Anforderungen für ein qualitativ gutes Energieaudit und die damit verbundenen Pflichten innerhalb des Auditprozesses fest. Die Audits selbst müssen von dafür qualifizierten Energieauditoren bzw. -beratern abgenommen werden.

Nach Beendigung der ersten Phase 2015 startet nun die zweite Auditierungsphase. Termingemäß wurde Anfang Februar 2019 der Referentenentwurf zum EDL-G veröffentlicht. Das BAFA ändert damit einige wesentliche Regelungen der Energieaudits:

  • Zukünftig werden höhere Anforderungen in verschiedenen Phasen des Auditprozesses u.a. an die Bewertung von Energieeffizienz- und -einsparmaßnahmen und Einflussfaktoren, an die Clusterung im Multi-Site-Verfahren und die Beschreibung der Querschnittstechnologien gestellt.
  • Die Energiebilanz wird erweitert und die Darstellung von Energieflüssen verändert.
  • Die Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit zu erhebender Daten und an zu bildende Kennzahlen steigen.
  • Die Struktur des Abschlussberichts wird verändert und das Auftaktgespräch umfassender protokolliert.
  • Es gibt eine Verbrauchsgrenze für kostenwirksame Energieaudits, die bei 500.000 kWh Jahresenergieverbrauch über alle Energieträger liegt.
  • Es wird eine Online-Erklärung für das BAFA, aufbauend auf Daten des Energieauditberichts, für eine verbesserte Vollzugstransparenz eingeführt.
  • Energieberater haben ab sofort eine Fortbildungspflicht und müssen fortlaufende fachbezogene Fortbildungen zur Kompetenzerhaltung nachweisen.
  • Die neue ISO 50001:2018 wird aufgenommen.

 

Mit der Veröffentlichung eines Merkblatts von Seiten des BAFA analog zur ersten Auditierungsphase wird zeitnah gerechnet.

Insgesamt steigen die Anforderungen an die Durchführung der Audits, die betroffenen Unternehmen und die durchführenden Auditoren. Unternehmen sollten sich daher rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzen und die ersten Schritte zur Umsetzung des Audits einleiten.

Die Averdung Berater unter der Leitung von Energieauditor nach EDL-G Philipp Lieberodt unterstützen Sie gerne bei der erforderlichen Auditierung nach EN 16247 und führen den Auditierungsprozess mit Ihnen gemeinsam durch.

Bei Fragen zu Energieaudits oder ergänzenden Themen wie der Ein- oder Fortführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 beraten wir Sie gerne.