Nationaler Emissionshandel: Formular-Managementsystem und Leitfaden zur BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung veröffentlicht

Das nationale Emissionshandelssystem (NEHS) – in Deutschland eingeführt im Januar 2021- nimmt weiter Gestalt an: Nachdem der Leitfaden zum Kompensationsantrag nach BEVC im April veröffentlicht wurde, ist seit Anfang Mai nun auch das Formular-Managementsystem (FMS) online.

Antragsberechtigte Unternehmen können nun für das Jahr 2021 bis zum 30.06.2022 einen Antrag auf Beihilfe stellen. Dem Beihilfeantrag muss eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder einer ähnlichen Institution beiliegen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, welche den Sektoren der Carbon-Leakage-Liste zuzuordnen sind. Im Zuge der Gewährung von Beihilfen, müssen Unternehmen spätestens ab dem 01.01.2023 auch Gegenleistungen erbringen um die Voraussetzungen nach §§ 10 bis 12 BECV zu erfüllen: Ein Energiemanagementsystem sowie Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Die Averdung Ingenieure & Berater GmbH unterstützt bereits zahlreiche Anlagenbetreiber im Europäischen Emissionshandelssystem (EU ETS) sowie verschiedene Unternehmen bei Energiemanagementsystemen. Wir beantworten auch gerne Ihre Fragen zum nationalen Emissionshandelssystem (nEHS).

Fordern Sie jetzt kostenlose Informationen per e-mail unter euets@averdung.de an oder sprechen Sie gern mit unseren Expertinnen Sandra Griesbeck  und Katharina Schwindt für eine kostenlose Erstinformation. Sie erreichen sie telefonisch unter 49 40 771 8501

Mehr zur Einführung des nationalen Emissionshandels finden Sie hier.