Emissionshandel: Großer Schritt in der Vorbereitung auf die 4. Handelsperiode geschafft – weitere folgen

In den vergangenen Monaten April bis Juni haben die Averdung Ingenieure die Einreichung von Anträgen auf kostenfreie Zuteilung für die 4. Handelsperiode im Umfang von geschätzten 13 Millionen Zertifikaten begleitet.

Das Europäische Emissionshandelssystem startet mit Beginn des Jahres 2021 in die 4. Handelsperiode (2021 – 2030). Zum 29.06.2019 waren bereits die Zuteilungsanträge für die erste Zuteilungsphase 2021-2025 bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) einzureichen.

Bis zum 30.09.2019 ist nun erstmal die DEHSt an der Reihe die eingereichten Antragsdaten zu prüfen und der EU Kommission zu übermitteln. Bis dahin wird mit Rückfragen zu Zuteilungskonzepten und Datengrundlagen gerechnet.

Die Mitteilung zum Betrieb erfolgt zukünftig auf Basis der mit dem Zuteilungsantrag eingereichten Methodenpläne, welche bis zum 31.12.2020 durch die DEHSt genehmigt werden. Wir erwarten Nachfragen zu den Methodenplänen seitens der DEHSt erst ab Oktober, nach der Übermittlung der Antragsdaten an die EU.

Mit der Übermittlung der Anlagendaten des Zeitraums 2014 – 2018 werden von der EU ab Herbst 2019 die neuen Benchmarks ermittelt und in Abhängigkeit der 10% effizientesten Anlagen verschärft. Diese bestimmen die Menge der kostenlosen Zertifikate. Mit den in der 4. Handelsperiode neu zu verifizierenden Mitteilungen zum Betrieb erfolgt zukünftig eine dynamische Anpassung der Zuteilung.

Erste Rückfragen der DEHSt zeigen, dass nicht alle Sachbearbeiter diese sachgerecht und gemäß den Vorgaben der DEHSt-Leitfäden entsprechend stellen. Unser Team unterstützt Sie bei der Bearbeitung von etwaigen Nachforderungen und aufkommenden Rückfragen zu den Zuteilungsanträgen, oder bei der Prüfung von Bescheiden.

Kontaktieren Sie bei Bedarf Katharina Schwind unter 040 – 77 18 501-0 oder per E-Mail über katharina.schwind@averdung.de.