Energie-Audits nach DIN 16247-1 zur Erfüllung des Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Der Leiter Beratung & Konzepte Philipp Müller hat im April 2015 die Akkreditierung als Energie-Effizienz-Experte zur Durchführung von Energieaudits gemäß den Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) erhalten und steht damit ab sofort als durchführende und qualifizierte Person nach § 8b des EDL-G für alle Unternehmen zur Verfügung, die aufgrund der Gesetzesänderung von nun an und bis zum 5.12.2015 ein Energieaudit nach der Energieeffizienz-Richtlinie RL 2012/27/EU durchführen müssen.

Bereits vor diesem Beschluss der Bundesregierung stand Philipp Müller kleinen und mittel-ständischen Unternehmen (KMU) als Berater und qualifizierter Ansprechpartner rund um das Thema Energieeffizienz zur Verfügung. Hier galt es im Wesentlichen, Informationsdefizite abzubauen und den Unternehmen wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotentiale in Gebäuden und Anlagen sowie im Nutzerverhalten aufzuzeigen.

Philipp

Dipl.-Phys. Philipp Müller

Während also Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. € (Nicht-KMU) spätestens bis zum 5. Dezember 2015 ein sogenanntes Energie-Audit durchführen müssen, können die KMU weiterhin selbst entscheiden, ob sie eine qualifizierte Energieberatung in Anspruch nehmen. Weil das Thema Energie in vielen kleinen Unternehmen jedoch ein nicht unerheblicher Kostenfaktor ist, spricht allein aufgrund der wirtschaftlichen Notwendigkeit, gerade auch in Bezug auf die steigenden Energiepreise, vieles dafür, eine solche Beratung in Anspruch zu nehmen. Maßgeschneiderte Angebote, die auf das jeweilige Bedürfnis des Unternehmens zugeschnitten sind und vermeidbare Energieverluste im Unternehmen aufzeigen, müssen nicht unbedingt aus eigener Tasche bezahlt werden: Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie handelt, hält attraktive Förderungen von bis zu 80% der Kosten und bis zu 8.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bereit. Wer zu den antragsberechtigten Unternehmen gehört, wie viel und wofür es Zuwendungen gibt, auch darüber gibt Philipp Müller, als öffentlich gelisteter Energie-Effizienz-Auditor, Auskunft.

Weitere Informationen zum EED und zum EDL-G:
Nach Artikel 8 Absatz 4 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, bis zum 5. Dezember 2015 Gegenstand eines Energieaudits werden, das, gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits, mindestens alle vier Jahre in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt oder nach innerstaatlichem Recht von unabhängigen Behörden durchgeführt und überwacht wird.(Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Das EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) wurde am 6. März 2015 vom Bundesrat beschlossen.