Anpassung der Überwachungspläne für die 4. Handelsperiode
Im europäischen Emissionshandelssystem (EU ETS) ist es ab sofort möglich die Überwachungspläne für die 4. Handelsperiode (2021-2030) anzupassen, sodass diese den neuen Anforderungen entsprechen. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat hierfür nun auch die nötigen Anpassungen in Ihrem Formular-Management-System (FMS) unternommen.
Bis zum 31.07. haben Anlagenbetreiber Zeit, die angepassten Überwachungspläne bei der DEHSt einzureichen. Dabei gibt es einige neue Anforderungen an die Überwachung der Anlage zu beachten.
Stärkere Nachweispflichten:
Für emissionsschwache Stoffströme und Emissionsquellen gilt nun – wie bisher bereits für die emissionsstarken Stoffströme – die höchste Ebenenanforderung. Abweichungen sind nicht mehr ohne Nachweis der Unverhältnismäßigkeit oder technischer Nichtmachbarkeit möglich. Auch nicht-akkreditiere Labore müssen nun neben dem Nachweis der Gleichwertigkeit den Nachweis erbringen, dass die Inanspruchnahme eines akkreditierten Labors unverhältnismäßig oder technisch nicht machbar ist.
Unsicherheitsnachweise:
Mit größerem Aufwand ist bei Unsicherheitsnachweisen zur Bestimmung der Stoffmengen zu rechnen. Die DEHSt prüft diese im Rahmen der Genehmigung von Überwachungsplänen für die 4. HP, weshalb diese bereits mit Abgabe des neuen Überwachungsplanes Leitfaden-konform eingereicht werden sollten. Für geeichte oder konformitätsbewertete Messgeräte hingegen kann auf eine individuelle Unsicherheitsbewertung verzichtet werden.
Weitere Änderungen:
- Änderungen bei den Angaben zu den Messgeräten (Konformitätsbewertung)
- Aktualisierung von Standardwerten
- Einführung von Ebenen für Biomasse, die in ETS-Anlagen verbrannt wird
- Weiterleitung von (inhärentem) CO2: Neue Regelungen wann Anlagen abgabepflichtig sind
- Verbesserungsberichte, in welchen von den höchsten Ebenen abgewichen wird
Wir beraten Sie gerne zu den konkreten Anforderungen und der Umsetzung in Überwachungsplänen.
Unsere Ansprechpartnerin Katharina Schwind steht Ihnen unter +49 40 771 8501-37 oder per Email unter Katharina.Schwind@averdung.de für eine kostenlose Erstinformation zur Verfügung.